Klassenelternsprecher oder Elternbeirat - Eine Aufgabe für Sie?

Checkliste:
Klassenelternsprecher oder Elternbeirat – (ja / nein)

  • Macht es Ihnen Spaß, die Interessen von Eltern und Schülern zu vertreten?
  • Haben Sie Zeit genug, den Kontakt zu den anderen Eltern aufrechtzuerhalten?
  • Sind Sie interessiert daran, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Schule oder Eltern und Lehrern zu vertiefen?
  • Möchten Sie über die Verwendung von Lernmitteln, eventuell in wiederum extra gewählten Gremien, mitentscheiden?
  • Haben Sie Spaß daran, über die Ziele von Wandertagen oder Klassenfahrten mit zu entscheiden?
  • Sind Sie generell an der Entwicklung der Schule und an deren Konzepterweiterung interessiert?
  • Haben Sie Zeit genug, sich bei Schulfesten, Elternsprechtagen und anderen Veranstaltungen zu engagieren?
  • Fühlen Sie sich in der Lage, auch in heiklen Fragen zwischen Elternschaft und Schule zu vermitteln?
  • Haben Sie Interesse daran, Elternabende gemeinsam mit den Lehrkräften vorzubereiten?
Je mehr Fragen Sie mit "ja" beantwortet haben, desto eher sollten Sie sich für die Klassenelternvertretung oder den Elternbeirat als Aufgabe für den Kontakt zwischen Eltern und Schule aufstellen lassen. Durch ein Engagement im Elternbeirat verliert die Schule an Anonymität. Der Kontakt zu Lehrern sowie zur Schulleitung wird enger, und Sie lernen andere Eltern, einige Schüler und deren Probleme kennen. Diese Aufgabe erfordert jedoch einen gewissen Zeitaufwand, wenn Sie es gut machen möchten. Mit bis zu 3 Sitzungen im Schulhalbjahr und zahlreichen Telefonaten für den Kontakt zwischen Eltern und Schule sollten Sie rechnen. Überlegen Sie daher im Vorfeld genau, ob diese Aufgabe wirklich etwas für Sie ist.

Wie funktioniert die Wahl zum Klassenelternsprecher?

Der Elternsprecher wird zu Beginn eines Schuljahres auf dem ersten Elternabend gewählt, zu dem der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Eltern schriftlich einlädt und auch durch die Versammlung führt. Dort können sich die anwesenden Eltern für den Posten des Elternsprechers oder des Stellvertreters aufstellen lassen. Alle Namen werden gesammelt und praktischerweise an der Tafel notiert. Sind alle einverstanden, kann die Wahl per Handzeichen erfolgen. Andernfalls muss eine geheime Wahl ausgeführt werden, bei der die entsprechenden Namen auf Zetteln notiert und eingesammelt werden. In zwei Wahlgängen werden der Elternsprecher und anschließend sein Vertreter mit einfacher Mehrheit gewählt. Die gewählten Elternvertreter einer Klasse wählen später aus ihren Reihen die verantwortlichen Sprecher des Elternbeirats der ganzen Schule.

Schulkonferenz: Was ist denn das?

Für das Zusammenwirken der Schulleitung mit Lehrern, Schülern und Eltern gibt es in der Regel neben der Lehrerkonferenz und dem Elternbeirat als weiteres Organ die Schulkonferenz (in einzelnen Ländern auch unter anderer Bezeichnung). Ihre Zusammensetzung ist unterschiedlich geregelt. In der Schulkonferenz sind die Lehrer, Eltern und Schüler teils in gleicher Stärke vertreten, teils sind die Lehrer und/oder Eltern stärker repräsentiert. Der Vorsitz der Schulkonferenz liegt entweder beim Schulleiter oder wird einem von der Konferenz gewählten Mitglied übertragen.

Die Mitwirkung der Schulkonferenz erstreckt sich in der Regel auf pädagogische und organisatorische Bereiche: Schul- und Hausordnung, Stunden- und Pausenordnung, Raumverteilung, Schülerbeförderung, Unfallverhütung in der Schule, Schulpartnerschaften, Wandertage, Eignung von Schulbüchern, Mitspracherecht (eventuell geregelt in Fachkonferenzen), Bewertungsmaßstäbe für die Notenfestsetzung,Wahl der Schulleitung usw.

Für die Entwicklung eines Schulprofils ist die Schulleitung eine wichtige Einflussgröße. Die Schulleitung muss Position beziehen können, sowie ein klares Konzept von Schule und Unterricht vertreten. Sie vertritt die Schule nach außen und ist u.a. verantwortlich für den Einsatz der Lehrkräfte, den Stundenplan und die Einberufung von Gesamtkonferenzen. An der Auswahl der Schulleiterin oder des Schulleiters wird die Schulkonferenz nicht in allen, aber in einigen Ländern beteiligt. Die Zuständigkeiten der Schulkonferenz diesbezüglich sind in den Ländern unterschiedlich und reichen vom Vorschlagsrecht bis zum Widerspruchsrecht im Hinblick auf die Wahl einer Schulleiterin oder eines Schulleiters. Aus rechtlichen Gründen liegt jedoch die Entscheidung über die Bestellung des Schulleiters letztlich bei der Schulaufsichtsbehörde.

Wenn solche pädagogischen Fragen für Sie von Interesse sind, dann ist die Teilnahme an der Schulkonferenz eine gute Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Die Entscheidungen, die hier fallen, haben direkte Auswirkungen auf Ihr Kind. Die Zeit ist also gut investiert, und Sie werden eine Menge interessanter Informationen über das System Schule erfahren. Die Bildungssituation in Deutschland ist alles andere als hervorragend, aber Resignation bringt Ihr Kind nicht weiter. Aktives Engagement in Kooperation mit anderen Eltern und Lehrern kann zumindest in begrenztem Umfang schon positive Veränderungen bringen. Wenn Sie es irgendwie einrichten können, sollten Sie daher Ihr Mitspracherecht in der Schule Ihres Kindes unbedingt nutzen.

Sie möchten noch mehr Einfluss?

Als Elternvertreter einer Schule können Sie Ihr Betätigungsfeld noch sehr viel weiter ausdehnen. Im Landeselternrat oder im Bundeselternrat (BER) erfahren Sie mehr über Bildungsstudien, geplante Projekte, Veranstaltungen und Wettbewerbe, Erziehung und Bildung, Jugendpflege und Jugendschutz. Der Landeselternrat ist ein beratendes Gremium des Kultusministeriums, mit der Pflicht und dem Recht, eben diesem Kultusministerium Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben (z. B. bei Erlassen, Verordnungen, zur Struktur des Schulsystems, Bestimmungen über Bildungsziele und -wege). Der Bundeselternrat (BER) ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er arbeitet überparteilich sowie überkonfessionell und versteht sich als Pendant zur Kultusministerkonferenz (KMK) und zum Bundesbildungsministerium. In engem Kontakt zu Behörden, Institutionen und Verbänden fördert er Erziehung und Bildung in der Schule. In Übereinstimmung mit Artikel 6 des Grundgesetzes achtet der BER darauf, dass die Rechte der Eltern bei schulischen Entscheidungen gewahrt werden. In seinen letzten Resolutionen hat der Bundeselternrat folgende Themen behandelt:

Individuelle Förderung – eine neue Lehr- und Lernkultur bereitet den Weg für eine zukunftsfähige Schule im 21. Jahrhundert. Flexible Schuleingangsstufen als Beginn gemeinsamen Lernens und die individuelle Begleitung und Förderung der Kinder in Integrationsklassen. Selbstständige und eigenverantwortliche Schule – Herausforderungen an eine neue Unterrichtsqualität und Evaluation der eigenen Arbeit 

Quelle: http://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/elternabend/art/tipp/elternsprecher-die-richtige-aufgabe-fuer-sie.html

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