Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Diese Informationen beziehen sich auf die Beantragung einer durch den Schulträger
bzw. durch den Kreis organisierten und finanzierten Schülerfahrkarte. Das Verfahren
wird für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch
die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung
erfolgt online unter www.ticket-olav.de.

Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.

  • alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.

Was bedeutet das?

  • alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen
  • Schuljahr fast alle das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.
    Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
  • Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der  Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
  • Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden.
  • E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.
Wer ist berechtigt, eine Schülerfahrkarte über OLAV zu erhalten?

Auf Antragstellung wird Schülerinnen und Schülern in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg oder Stormarn eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine
allgemeinbildende (oder im Kreis Pinneberg berufliche) öffentliche Schule handelt, bei denen eine der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird (im Kreis Pinneberg besteht auch für die Jahrgangsstufen 11-13 ein Anspruch),
die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und diese die notwendige Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes aufweist. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, wird schon bei der Online-Antragstellung geprüft.

Was kostet die bei OLAV beantragte Schülerfahrkarte?

Die über die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten organisierte Schülerfahrkarte ist zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Möchten Sie weitere Informationen haben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.ticket-olav.de unter FAQ. Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und
mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.

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