Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket gibt Kindern aus Geringverdienerfamilien bessere Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Ab sofort können sie bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn Lernfortschritte wesentlich gefährdet sind.

Für wen sind die Leistungen gedacht?

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vorgesehen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften (damit sind gemeint: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Asylbewerber, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres).

Anspruch

Diese Kinder und Jugendlichen haben nach § 28 SGB II einen individuellen Rechtsanspruch auf:

  • die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro je Schuljahr: 116,00€ (August) und 58,00€ (Februar)
  • Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung),
  • eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen,
  • die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen warmen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (zum Beispiel im Rahmen von Ganztag oder Betreuung), Eigenanteil von 1 Euro/Tag,
  • bis 31.12.2013: auch Erstattung der Kosten bei Teilnahme an einer Mittagsverpflegung im Hort,
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 15 Euro für: - Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit - Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung - die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen und Verbänden.
  • Mittagessen Eigenanteil entfällt

Anträge

Grundsätzlich muss man für diese Leistungen einen Antrag stellen.

Das ist möglich bei:

  1. den zuständigen Jobcentern (für SGB-II-Leistungsbezieher)
  2. der zuständigen Stelle in der Kreis- oder Stadtverwaltung oder Gemeinde (für Leistungsberechtigte nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger)
  3. Ansprechpartner im Amt Sandesneben-Nusse:
    Frau Schwaermer-Reich - Tel. 045361500145
    Frau Blohm - Tel. :045361500113
    Amt Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Tel: 04536-1500-0, Fax: 04536-1500-500
    Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr: 09.00 bis 12.00 Uhr; Do: 14.30 bis 17.30 Uhr.

Es gibt diese Leistungen als:

  1. personalisierte Gutscheine
  2. Direktzahlungen an die Anbieter der Leistungen
  3. Geldleistung (Schulbasispaket, Schülerbeförderung)
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Kontakt

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