Viele Bücher werden aus dem Eigentum der Schule an die Kinder ausgeliehen. Diese sind leider teuer und die Preise werden weiterhin eher steigen als sinken. Deshalb sollten alle Kinder direkt im 1. Schuljahr bereits lernen, schonend mit dem Buch umzugehen (Einschlagen, nicht herumwerfen, nicht bekritzeln). Auch Dritt- oder Viertbesitzer möchten schließlich noch mit einem sauberen Buch arbeiten.
Sollte wider Erwarten ein Buch abhanden kommen oder so stark verschmutzt und beschädigt sein, dass es nicht mehr ausgeliehen werden kann, ist die Schule berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich u.a. danach, wie oft ein Buch bereits ausgeliehen wurde.